Der Lauenberger Karneval und der Lauenberger Karnevals Club

Den Lauenberger Karneval gibt es seit den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts. In den Anfangsjahren feierten Oberdorf und Unterdorf getrennt mit je einem eigenem Umzug.

Seit 1955 gibt es ein (gemeinsames) Lauenberger Prinzenpaar und seit dieser Zeit findet auch ein gemeinsamer Umzug am Karnevalssonntag statt.

Die Lauenberger Karnevalsgeschichte beginnt somit wesentlich früher als die Geschichte des Lauenberger Karnevals Club e. V., der erst 1988 gegründet wurde.

Die Gründung eines eingetragenen Vereins Lauenberger Karnevals Club e. V. (LKC) war dabei aus Haftungsgründen für die bislang ohne irgendwelche Absicherung tätigen Elferratsmitglieder erforderlich geworden.

 

Veranstaltungen im Lauenberger Karneval:

 

Der Lauenberger Karneval teilt sich in insgesamt fünf kleinere oder größere Veranstaltungen bzw. Termine auf. Den Anfang macht der Karnevalsauftakt jeweils am 11.11. eines jeden Jahres. Hierbei stellt sich alle zwei Jahre der Vorstand und Elferrat zur Wahl. Zudem gilt es dort jedes Jahr ein neues  Prinzenpaar zu finden (vgl. auch Rubrik  Prinzenpaare).
Weiter geht es dann eine Woche vor dem Umzug mit dem Kinderkarneval. An einem Sonntagnachmittag bietet der LKC gerade für die jüngsten Karnevalisten ein abwechslungsreiches Programm. Am Sonntag vor Rosenmontag steht dann ganz Lauenberg auf dem Kopf, wenn der Karnevalsumzug ab 14 Uhr durch den Ort zieht. Anschließend wird im Vereinslokal noch weiter kräftig gefeiert. Am Rosenmontag selber lassen es die Narren zwar etwas ruhiger angehen, man trifft sich dennoch in den einzelnen Gruppen oder im Vereinslokal. Den Abschluss einer jeden Session bildet dann die Nachfeier am Sonnabend nach Aschermittwoch im Vereinslokal.
Darüber hinaus treffen sich die Umzugsteilnehmer ab Anfang Januar (tlw. auch schon davor) jeden Sonnabend in diversen Scheunen im Ort, um die einzelnen Wagen vorzubereiten.


Vorstand und Elferrat:

Bei der Jahreshauptversammlung am 11.11.2016 wurde der in dieser Zusammensetzung in allen folgenden Wahlen so bestätigte LKC-Vorstand neu gewählt:

 

Präsident
Norman Greve (mittig)

 

1. Vize-Präsident und Geschäftsführer
Stephan Schamuhn (links)

 

2. Vize-Präsident und Rechnungsführer

Jan Bartels (rechts)

 

Der Elferrat besteht aus dem Vorstand und folgende Karnevalisten (Wahl 2021):

 

Andrea Bremer, Britta Schwerdtfeger, Andrea Spillner, Jens Drossel, Jörg Engelke, Ralf Gehrmann, Sascha Gehrmann, Stefan Gruhn, Alexander Koch, André Lichte, Frank Rieseberg, Gerry Scheele und Jürgen Wauker. 


Eine Übersicht über alle LKC-Präsidenten kann hier aufgerufen werden.


 Werde Mitglied im Lauenberger Karnevals Club!

 

Der Lauenberger Karnevals Club (LKC) ist ein eingetragener Verein, der sich um die gesamte Organisation des närrischen Treibens im Ort kümmert.

Hierzu zählt insbesondere die Organisation des traditionellen Straßenumzuges.
Allein versicherungs- und haftungstechnischen Gründen war Ende der 1980er-Jahre die Gründung eines eingetragenen Vereins erforderlich.

So tritt der LKC auch gegenüber dem Landkreis Northeim hinsichtlich der zwingend einzuholenden Antragsgenehmigung für die Durchführung des Umzuges inkl. der sich hieraus ergebenden Einschränkungen für den Durchgangsverkehr auf und muss auch die dabei erteilten Auflagen einhalten.

Zwar können beim Umzug auch Nicht-Vereinsmitglieder teilnehmen, Wunsch und Ziel des LKC ist es jedoch, dass möglichst viele Karnevalisten Mitglied im LKC werden und somit den Verein bei seiner Arbeit unterstützen. Ohne diese Arbeit des Vereins wäre kein Straßenkarneval mehr in der bekannten Form möglich! Zudem unterstützt der LKC seinerseits wiederum auch die einzelnen Gruppen, indem es  z. B. Süssigkeiten für den Umzug gibt.

 

Werde also Mitglied im LKC!

 

Der Einzelbeitrag beträgt 12 € / Jahr, Familien zahlen 20 € / Jahr.

Wer Mitglied im LKC werden möchte, der kann hier  die Beitrittserklärung aufrufen, ausfüllen und diese dann beim LKC-Geschäftsführer Stephan Schamuhn, Petersland 4, 37586 Lauenberg, abgeben.

 

Die Satzung kann hier  aufgerufen werden.

Die LKC-Datenschutzordnung kann hier  aufgerufen werden.